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Hoheitszeichen für die Gemeinde Schlagsdorf |
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Fast jede Stadt und in neuer Zeit auch viele Gemeinde führen bereits ein eigenes Wappen. Daher hat sich der Förderverein im Jahre 2008 gemeinsam mit der Gemeinde die Aufgabe gestellt, ein gemeinsames Wappen und Flagge für die Gemeinde Schlagsdorf und die Feuerwehr Schlagsdorf zu entwerfen und dieses wenn möglich bis zum 20. Jahrestag der Wiedervereinigung genehmigen zu lassen.
Ziel:Es sollten Entwürfe für ein Gemeindewappen und -flagge entwickelt und der Gemeinde vorgestellt werden. Der endgültige Entwurf sollte dann durch die Gemeinde beantragt werden.
Durchführung:Es wurde zunächst im Mai 2008 eine Anfrage an das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege gestellt, um herauszufinden, ob bereits ein Wappen für die Gemeinde Schlagsdorf existierte. Da dies nicht der Fall war, wurden zunächst drei Entwürfe entwickelt. Zeitgleich wurde den Gemeindevertretern auf einer ihrer Sitzungen die Projektidee sowie die Entwürfe vorgestellt. Alle Gemeindevertreter sprachen sich für das vorgestellte Projekt aus. Leider kam zunächst durch das Landesamt die Rückmeldung, dass die eingereichten Entwürfe nicht angenommen werden können, da der verwendete Stierkopf (als Symbol für Mecklenburg) nicht mehr verwendet werden darf. Die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Dr. Koolman, schlug jedoch eine Alternative vor. Hierbei sollte ein Bezug auf die in Schlagsdorf vorhandene Gerichtslinde genommen werden. In enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege wurden verschiedene weitere Entwürfe entwickelt und auf ihre Genehmigungswürdigkeit geprüft.
Als Ergebnis dieser Arbeit entstand das unten gezeigte Wappen, das am 05. Mai 2009 den Gemeindevertretern vorgestellt wurde. Dieses wurde als Wappenentwurf für das Genehmigungsverfahren zum Führen von Hoheitszeichen bestimmt.
Das unten gezeigte Wappen und die Flagge wurden im August von den
Gemeindevertretern beschlossen. Am 04. August 2009 wurden die
Antragsunterlagen dem Innenministerium zugesandt. Nachdem sich ein
kleiner Fehler bei der Beschlussvorlage eingeschlichen hatte und sowohl
Wappen als auch Fahne nicht ohne Auflagen genehmigt werden konnten,
wurden Ende September die Hoheitszeichen erneut in veränderter Formulierung
beschlossen. Die veränderte Beschlussfassung wurde am nächsten Tag
umgehend dem Innenministerium zugesandt, so dass am gleichen Tage noch
die Genehmigung ausgestellt werden konnte (Pressemitteilung des Innenministeriums vom 28.10.2009, MV-Regio vom 28.10.2009, SVZ-Aritkel vom 29.10.2009, LN-Aritkel vom 30.10.2009).
Am 31.Oktober 2009
erfolgte nun, im Rahmen der gemeinsamen Feier des 20. Jahrestages der
Deutsch-Deutschen Grenzöffnung der Ämter Rehna und Lauenburgische Seen,
die offizielle Übergabe der Wappenrolle durch das Innenministerium, so dass die Gemeinde ab diesem Tag das obige Wappen und die
Flagge führen darf (SVZ-Artikel vom 02.11.2009).
Nach mehr als einem Jahr schwieriger
Arbeit und in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Kultur und
Denkmalpflege kann dieses Projekt nun erfolgreich beendet werden. Besonders
bedanken möchten wir uns vom Förderverein bei Frau Dr. Koolman vom
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege in Schwerin für die tolle
Zusammenarbeit und die hilfreichen Tipps und Vorschläge.
SVZ-Artikel vom 22.03.2010
Entgültiger Entwurf für das Gemeindewappen. 
Entgültiger Entwurf für die Gemeindeflagge. 
Bedeutung:
Das unter einer goldenen Krone schwebende, silberne lateinische Kreuz im rechten Bereich soll die frühere Zugehörigkeit Schlagsdorfs zum Bistum Ratzeburg symbolisieren.
Der stilisierte Lindenzweig stellt einen Bezug zur alten
Gerichtslinde her. Unter dieser Linde soll Herzog Magnus von Lauenburg 1518 den
Bauern verboten haben, Abgaben an das Kapitel zu zahlen, und hielt des Weiteren
öffentliches Landgericht. Die vier Lindenblätter symbolisieren dabei die vier
Ortsteile Schlagsdorfs (Schlagsdorf, Schlagbrügge, Schlagresdorf und
Heiligeland).
Die beiden silbernen Wellenlinien beziehen sich auf die zahlreichen Seen (Mechower
See, Kleiner und Großer See und Lankower See), die Schlagsdorf umgeben.
Die Hintergrundfarben nehmen dabei Bezug auf die drei Farben der mecklenburgischen Landesflagge. |